1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Umzüge, Möbeltransporte, Einlagerung,
Entrümpelung und damit verbundene Leistungen zwischen Umzugsunternehmen Berlin Zehlendorf und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt
wurden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, bis der Auftraggeber sie schriftlich oder in Textform
annimmt. Ein Angebot, das nach einer Besichtigung der zu räumenden Wohnung oder Fläche
erstellt wurde, gilt als Festpreis für den darin beschriebenen Umfang. Ändert sich der
Umfang auf Wunsch des Auftraggebers, wird der Mehraufwand nach den vereinbarten
Stundensätzen abgerechnet.
3. Leistungsumfang
Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Enthalten sind grundsätzlich Fahrzeug,
Kraftstoff, die vereinbarte Anzahl an Kräften, Möbeldecken und Spanngurte sowie Ab- und
Aufbau handelsüblicher Möbel. Nicht enthalten sind Halteverbotszonen, Verpackungsmaterial,
Möbellift, Elektro- und Wasseranschlüsse sowie Malerarbeiten, soweit nicht ausdrücklich
aufgeführt.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Räume zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind
und dass Gegenstände von besonderem Wert vorher benannt werden. Geld, Wertpapiere,
Schmuck, Urkunden und Datenträger mit unersetzlichen Daten sollen vom Auftraggeber selbst
transportiert werden. Selbst gepackte Behältnisse müssen tragfähig verschlossen sein.
5. Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Straßensperrungen
oder nicht zugängliche Ladezonen sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten. Muss ein
Termin vom Auftraggeber verschoben werden, ist dies bis vier Werktage vorher kostenfrei
möglich. Bei kurzfristigerer Absage kann ein Ausfallbetrag in Höhe von dreißig Prozent des
Auftragswertes berechnet werden.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den Vorschriften über den Umzugsvertrag, insbesondere nach
§ 451e des Handelsgesetzbuchs, begrenzt auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für die
Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Eine höhere Deckung kann vor Auftragsbeginn
gesondert vereinbart werden. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen, äußerlich erkennbare
Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung, verdeckte Schäden innerhalb von vierzehn
Tagen.
7. Vergütung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist
nach Abschluss der Leistung fällig, zahlbar in bar oder per Überweisung. Für
Geschäftskunden gilt ein Zahlungsziel von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum. Bei
Abrechnung nach Stunden wird jede angefangene Viertelstunde berechnet, die Mindestabnahme
beträgt zwei Stunden.
8. Einlagerung
Für eingelagertes Gut gelten die vereinbarten Tagessätze. Die Lagerung wird tageweise
abgerechnet und kann jederzeit zum Ende einer Kalenderwoche beendet werden. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, das Lagergut an einem anderen geeigneten Ort unterzubringen,
soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
9. Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen aller fälligen Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht
am Umzugs- und Lagergut zu, soweit gesetzlich zulässig.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.